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Statuten
Die Statuten der Haldimann-Stiftung finden Sie hier.
Formular für Gesuchseingabe
Unsere Stiftung fördert entsprechend ihren Statuten primär tierschützerisch ausgerichtete Projekte in der Schweiz und stellt dafür finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die Stiftung kann Projekte ganz oder teilweise unterstützen, deren Tierschutzrelevanz ausgewiesen ist. Reine Naturschutz-projekte (inkl. Artenschutzprojekte) werden nicht unterstützt, es sei denn, sie enthalten klar definierte Tierschutz- oder Bildungskomponenten. Generell sind Beiträge nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung eines Projektes gesichert ist. Werden im Projekt Tiere zu Versuchszwecken eingesetzt sind zwingend die ARRIVE-Guidelines zu berücksichtigen. Schliesslich legen wir grossen Wert darauf, dass die Erkenntnisse aus den Projekten publizistisch ausgewertet und so in der Praxis und zum Wohl der Tiere auch umgesetzt werden können.
Finanzierungsgesuche, die vom Stiftungsrat im ersten Halbjahr behandelt werden sollten, müssen jeweils bis Ende Februar eingereicht werden. Alle anderen Gesuche werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr beurteilt. Es ist zwingend, dass ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular eingereicht wird. Bitte beachten Sie, dass die Haldimann-Stiftung entsprechend der Handlungsempfehlung SwissFoundations betreffend Overhead-Kosten keine Overheadkosten übernimmt. Diese sind im Gesuch gesondert auszuweisen und von den beantragten Fördermitteln abzuziehen.
Im Interesse einer speditiven Behandlung bitten wir um Zustellung des Gesuches und allfälliger Beilagen in elektronischer Form. Wir behalten uns vor, die Papierform bei Bedarf nachzuverlangen. Im Falle einer Unterstützung werden die Details in einer Vereinbarung geregelt.
Gesuchsformular: als pdf-Datei oder als docx-Datei.
Die Auskunftspersonen für weiterführende Fragen beziehungsweise die Adresse für die Einreichung der Fördermittelgesuche finden Sie unter Kontakte.