Haldimann Stiftung

Gesuchseingabe

Statuten

Die Statuten der Haldimann-Stiftung finden Sie hier.

 

Gesuchseingabe

Unsere Stiftung fördert entsprechend ihren Statuten primär tierschützerisch ausgerichtete Projekte in der Schweiz und stellt dafür finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

Die Stiftung kann Projekte ganz oder teilweise unterstützen, deren Tierschutzrelevanz ausgewiesen ist. Reine Naturschutz-projekte (inkl. Artenschutzprojekte) werden nicht unterstützt, es sei denn, sie enthalten klar definierte Tierschutz- oder Bildungskomponenten. Generell sind Beiträge nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung eines Projektes gesichert ist. Werden im Projekt Tiere zu Versuchszwecken eingesetzt sind zwingend die ARRIVE-Guidelines zu berücksichtigen. Schliesslich legen wir grossen Wert darauf, dass die Erkenntnisse aus den Projekten publizistisch ausgewertet und so in der Praxis und zum Wohl der Tiere auch umgesetzt werden können.

 

Die Gesuche werden jeweils dreimal im Jahr geprüft. Die Eingabefristen für das Jahr 2026 sind der 26. Januar 2026, der 18. Mai 2026 und der 19. Oktober 2026. 

Alle Gesuche sind online über den folgenden Link einzureichen: Onlineformular Das Verfahren der Gesuchstellung ist zweistufig. Sie erfassen erst einen Kurzantrag, dieser wird geprüft und bei Genehmigung erhalten Sie per Email die Aufforderung der erweiterten Gesuchseingabe. Das erfasste Gesuch wird folgend durch den Stiftungsrat im Rahmen einer Sitzung final geprüft. Schriftlich per Post oder per Mail eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Haldimann-Stiftung entsprechend der Handlungsempfehlung SwissFoundations betreffend Overhead-Kosten keine Overheadkosten übernimmt. Diese sind im Gesuch gesondert auszuweisen und von den beantragten Fördermitteln abzuziehen. Im Einzelfall geben der Kontext und der Charakter eines Projekts oder einer Zusammenarbeit den Ausschlag, ob der Grundsatz befolgt werden kann oder nicht. Im Falle einer Unterstützung werden die Details in einer Vereinbarung geregelt.

 

Die Auskunftspersonen für weiterführende Fragen beziehungsweise die Adresse für die Einreichung der Fördermittelgesuche finden Sie unter Kontakte.